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Mein Hund hat jemanden gebissen. Welche Verantwortung trage ich?

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In den meisten Ländern sieht die Gesetzgebung es vor, dass der Besitzer eines Hundes, der eine Person oder ein anderes Tier gebissen hat, die physischen und moralischen Schäden des Opfers zu tragen hat. Wenn dein Hund gebissen hat, zahlst du für ihn. 
Mein Hund hat jemanden gebissen. Welche Verantwortung trage ich?
Francisco María García

Geschrieben und geprüft von dem Juristen Francisco María García

Letzte Aktualisierung: 21. Dezember 2022

Zuerst muss man sagen, dass die deutsche Gesetzgebung (und die der großen Mehrheit der anderen Länder) vorsieht, dass der Besitzer eines Hundes, der eine Person oder ein anderes Tier gebissen hat, die physischen und moralischen Schäden des Opfers zu tragen hat. Wenn dein Hund gebissen hat, zahlst du für ihn.

Deswegen sind die Taten eines Hundes und deren Konsequenzen die Verantwortung seines Besitzers. Natürlich haben Besitzer, die die Regelungen erfüllen (dazu gehört unter anderem, den Hund an der Leine zu führen!), mehr Chancen, vor Gericht freigesprochen zu werden. Das bedeutet, dass der Besitzer seinen Hund rechtmäßig Gassi führte, auch wenn der Hund letztendlich gebissen hat.

Die Verantwortung, die die Haltung von Tieren mit sich bringt, wird klar definiert. Jeder Hundebesitzer ist für mögliche Personen- oder Sachschäden, die sein Tier verursacht, verantwortlich.

Falls eine Versicherung besteht

Wenn wir über eine Versicherung verfügen, dann zahlt das Unternehmen den Schadenersatz für die Schäden, die das Tier durch seinen Biss verursacht hat.

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Wenn ein Hund einen Menschen angegriffen hat, dann erhält dieser einen vereinbarten Geldbetrag, um für die möglichen körperlichen oder Gesamtschäden zu entschädigen. Des Weiteren werden mögliche psychologische Konsequenzen in Betracht gezogen, die der Vorfall mit dem Hund, der gebissen hat, mit sich bringen könnte. Es sollte allerdings eine Kausalbeziehung zwischen dem Hundeangriff und dem Problem bestehen. Man muss also die Schäden durch ärztliche und psychologische Gutachten beweisen.

Ausnahmen und mildernde Umstände

Dennoch gibt es einige Ausnahmen, in denen der Hundebesitzer von seiner Verantwortung freigesprochen wird.

Wenn wir unseren Hund gut versichert haben, alle seine Impfungen gültig sind, er einen adäquaten Microchip trägt und wir ihn per Leine auf dem Gehweg spazieren führen, so werden diese Maßnahmen als mildernde Umstände im Fall einer Aggression gegen Menschen angesehen. Wenn der Hund zu einer der Rassen gehört, die als “potentiell” gefährlich eingestuft wurden, dann muss er zusätzlich einen Maulkorb tragen.

In diesem Fall geht die Angelegenheit vom Straf- zum Zivilrecht über.

Wenn der Beaufsichtiger des Hundes nicht sein Besitzer ist, schreibt das Gesetz es vor, dass der Beaufsichtiger somit der Verantwortliche für die Konsequenzen ist, wenn der Hund einen Menschen oder ein anderes Tier gebissen hat.

Ausnahmen

In den folgenden Fällen etabliert unsere Gesetzesregelung einige Ausnahmen bezüglich der Verantwortung eines Hundebesitzer der einen Menschen gebissen hat:

  • Wenn das Opfer zuvor das Tier angegriffen oder provoziert hat, oder wenn es sich um einen Einbrecher handelt, der versuchte, ins Haus einzudringen, usw.
  • Fälle von höherer Gewalt. Dies tritt ein, wenn der Hund wegen unkontrollierbaren Umständen aus seinem Haus entflieht. Hierbei geht es um Feuer, Erdbeben, usw.

Potentiell gefährliche Hunde, die Menschen gebissen haben

Wenn du einen Hund einer Rasse besitzt, die als “potentiell” gefährlich gilt, dann erhöht sich die Zahl von Verpflichtungen. Dazu gehört zum Beispiel, dass du eine Versicherung mit einer Mindestabdeckung von 1 Mio Euro für Personenschäden und 500.000 Euro für Sachschäden hast, den Hund mit Maulkorb in der Öffentlichkeit spazieren führst und dabei eine nicht-verlängerbare Leine benutzt, die kürzer als ein Meter ist. Außerdem brauchst du ein Zertifikat von körperlicher Fitness und psychologischer Gesundheit.

Davon abgesehen ist es obligatorisch, den Hund in das Register für “potentielle gefährliche Rassen” deiner Stadtverwaltung einzutragen.

Die Hunderassen und -mischungen, die als gefährlich angesehen werden, sind: Pit Bull Terrier, Staffordshire Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Rottweiler, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Tosa Inu und Akita Inu.

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Außerdem werden die körperlichen Eigenschaften des Tieres in Betracht gezogen: Stärke, Widerstandsfähigkeit und Größe. Ausgenommen davon sind Service- und Hilfehunde, die in angekannten Zentren ausgebildet wurden. Zusätzlich wird die Stärke der Muskulatur, die athletische Gestaltung des Hundes, seine Agilität, Kraft und Widerstandskraft, ein starker Charakter und Weiteres betrachtet.

Hunde, die ein aggressives Verhalten aufweisen, oder die schon durch Aggressionen gegen Menschen oder andere Tiere bekannt sind, werden ebenfalls als “potentiell gefährlich” angesehen.

Dieser Text dient nur zu Informationszwecken und ersetzt nicht die Beratung durch einen Fachmann. Bei Zweifeln konsultieren Sie Ihren Spezialisten.