Trennung oder Scheidung: was erwartet mein Haustier?
Was geschieht bei einer Trennung eigentlich mit dem Haustier: Gibt es getrennte Güter oder teilt man das Sorgerecht? Wer kümmert sich um die Fellnase bei einer Scheidung? In diesem Artikel berichten wir dir mehr über das Thema.
Wie leidet ein Haustier unter einer Trennung?
Zweifellos können Haustiere emotionale Probleme und Veränderungen in der Energie des Haushalts wahrnehmen… und demnach auch handeln.
Viele Haustiere, deren Bezugsmenschen sich zu einer Trennung entscheiden, sind traurig, deprimiert und verändern manchmal sogar ihr Verhalten.
Sie bellen den ganzen Tag, knabbern alles an, was ihnen über den Weg läuft, pinkeln auf das Sofa oder werden sogar selbstzerstörerisch (manche beißen sich in den Schwanz).
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Da Hunde sehr soziale und familienbezogene Tiere sind, leiden sie am meisten unter einer Trennung. Sie mögen ihre Routine, die Gegenwart aller Familienmitglieder ihres “Rudels” und vor allem die emotionale Ausgeglichenheit.
Katzen hingegen sind mehr auf ihren Lebensraum bezogen, weshalb sie unter Umzügen stark leiden können.
Wer behält das Haustier?
Ganz egal, wie es zu der Trennung kam, es ist wichtig, dass man sich darüber abspricht, was mit dem gemeinsamen Haustier geschieht. Das ist nicht dasselbe, wie das Aufteilen der Möbel oder das gemeinsame Auto verkaufen…
Kann man sich nicht im Guten einigen, so gibt es auch rechtliche Wege. Ein Richter bestimmt dann, wer das Haustier behalten darf.
Rechtlich gesehen ist das Haustier ein Haushaltsgegenstand, weshalb man vor Gericht bestreiten kann, wer den Hund oder die Katze behalten darf.
Es gibt zwei Arten von Umgangsrecht für Haustiere, geteiltes oder alleiniges. Hierbei gibt es verschiedene Gerichtsentschlüsse.
1. Geteilter Umgang
Wenn die Trennung freundschaftlich abläuft, dann kann der Richter einer Art geteiltes Umgangsrecht zusprechen. Es wird entschieden, in welchem Haushalt das Tier bleibt und wie oft der andere Partner das Tier zu sich nehmen oder besuchen darf.
Alles hängt wirklich vom Einzelfall ab und es kann auch sein, dass das Tier in einem Haushalt lebt und im anderen die Ferien verbringt oder dort nur am Wochenende verweilt.
Man muss allerdings bedenken, dass diese ständigen Veränderungen des Lebensraumes und der Routine für das Tier sehr stressig sein können. Im Fall von Katzen ist davon abzuraten, da die sehr sensibel auf diese Art von Veränderungen reagieren.
2. Alleiniges Umgangsrecht nach der Trennung
Trennungen laufen leider nicht immer sehr freundschaftlich ab und es kann auch vorkommen, dass der Richter entscheiden muss, bei wem das Tier bleibt.
Wovon hängt das ab? Hier kommt es darauf an, wer das Tier erworben hat, wer sich hauptsächlich darum kümmert, wer mehr Raum hat oder mehr Zeit zu Hause verbringt.
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Gibt es Kinder, so bleibt das Haustier meist im selben Haushalt wie diese.
In den meisten Fällen behält die Frau dann das Haustier, um die Kinder nicht noch weiter durch die Veränderungen der Trennung zu traumatisieren. Auch das berücksichtigt ein Richter, wenn es um das Umgangsrecht geht.
Natürlich kann die Gegenseite auch den Einspruch einlegen oder sogar Misshandlung oder Vernachlässigung beweisen, in welchem Fall das Tier nicht im selben Haushalt weiter leben sollte. Dazu muss man eine nicht anonyme Anzeige bei den Behörden einreichen, Zeugen haben und Beweise vorlegen.
Während einer Trennung müssen viele Entscheidungen getroffen werden und das Haustier kann dabei eines der größten Probleme sein, denn schließlich handelt es sich um ein fühlendes, lebendiges Wesen, das kein Gegenstand ist.
Man sollte entscheiden, wer die eigentliche und wirkliche Bezugsperson für das Tier ist und eine engere Bindung zu ihm hat.
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- Gómez G., L. F., Atehortua H., C. G., & Orozco Padilla, S. C. (2007). La influencia de las mascotas en la vida humana. Revista Colombiana de Ciencias Pecuarias, ISSN-e 0120-0690, Vol. 20, No. 3, 2007, Págs. 377-386.
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