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Die europäischen Vorschriften beim Verreisen mit deinem Haustier

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Sobald man weiß, was man braucht, um zu verreisen, sind die europäischen Vorschriften für das Reisen nicht allzu streng. Sie garantieren jedoch das Wohlergehen des Tieres und der Passagiere im Hinblick auf ansteckende Krankheiten.
Die europäischen Vorschriften beim Verreisen mit deinem Haustier
Letzte Aktualisierung: 16. Dezember 2021

Wenn du mit deinem Haustier innerhalb von Europa verreist, musst du einige Dokumente zur Hand haben, um den Zoll problemlos passieren zu können.

Die europäischen Vorschriften, die im Schengenraum gelten

Einer der Hauptvorteile der Europäischen Union (EU) besteht darin, dass seine Bürger in andere Mitgliedsstaaten reisen können, ohne sich dabei allzu ausführlichen Grenzkontrollen unterziehen zu müssen. Im Schengenraum, der 26 Länder umfasst (davon sind 22 Staaten Teil der EU), ist nur ein gültiger Pass erforderlich, um problemlos zu reisen.

Die europäischen Vorschriften für das Verreisen mit Tieren funktionieren genauso. Analog zum Menschen gibt es eine Reihe von Dokumenten, die jeder Besitzer zur Hand haben sollte, wenn er mit seinem Haustier innerhalb des Schengenraums reisen möchte. Willst du deinen Hund oder deine Katze mit in den Urlaub nehmen, brauchst du innerhalb der EU einen gültigen EU-Heimtierausweis.

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Was ist erforderlich, wenn man aus einem Nicht-EU-Land mit einem Haustier in die EU einreist?

In einigen Teilen der Welt erfordert das Reisen mit deinem Haustier eine Reihe von Tierarzt-Besuchen und Bescheinigungen, die unter anderem die Gesundheit des Tieres belegen. Innerhalb der EU sind folgende Unterlagen erforderlich, um beispielsweise einen Hund in eines der aktuell 27 EU-Länder (nach dem Ausstieg des Vereinigten Königreichs) mitnehmen zu dürfen:

  • Obwohl viele Besitzer sich bereits unabhängig von einer Reise dafür entschieden haben, ihrem Hund einen Mikrochip zu implantieren, ist zu beachten, dass dieser bei der Einreise in die EU unbedingt erforderlich ist. Die einzige Voraussetzung, die Mikrochips erfüllen müssen, ist, dass sie von Standardlesern gelesen werden können.
  • Eine Tollwutimpfung ist ebenfalls erforderlich. In Europa ist es nicht ungewöhnlich, dass ein Tier sich mit Tollwut anstecken kann. Daher muss das Tier mindestens 21 Tage vor der Ankunft in Europa geimpft worden sein. Es ist auch wichtig zu beachten, dass der Mikrochip des Tieres vor dem Impfen implantiert werden sollte und dass der Impfstoff nicht an Haustiere unter 12 Wochen verabreicht werden darf. Welpen dürfen also frühestens nach 15 Wochen aus einem gelisteten Drittland einreisen, weil es 21 Tage dauert, bis der Impfschutz vollständig ausgebildet ist.
  • Wenn du dein Haustier gegen Tollwut geimpft hast, muss man als Nächstes sein Blut analysieren lassen. Auf diese Weise wird überprüft, ob die Antikörperspiegel hoch genug sind. Dieser Test wird mindestens 30 Tage nach der Impfung des Tieres und drei Monate vor seiner Ankunft in Europa durchgeführt. Wie du sehen kannst, erfordert die Einreise in die EU mit einem Tier aus einem Drittland ein gewisses Maß an Vorbereitung und bestimmte Dokumente, die vorgewiesen werden müssen.

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Weitere Dinge, die erforderlich sind

  • Beim Reisen in nicht gelistete Drittländer sollte man dir ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis für das Tier ausstellen. Ein registrierter Tierarzt muss darin bestätigen, dass dein Haustier keine ansteckenden Krankheiten hat, vor Tollwut geimpft und reisefähig ist.
  • Wie bereits erwähnt, ist innerhalb der EU seit 2014 der EU-Heimtierpass erforderlich, was in der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 577/2013 der Kommission geregelt ist. Er wird von einem Tierarzt ausgestellt.
  • Für einige Länder (Finnland, Irland, Malta, Norwegen, Nordirland) ist bei Hunden die Impfung gegen Bandwurmbefall wie beispielsweise den Fuchsbandwurm (Echinococcus multilocularis) erforderlich. Die Behandlung muss von einem Tierarzt innerhalb von 120 bis 24 Stunden vor der Ankunft in dem betreffenden europäischen Land durchgeführt werden.

Dieser Text dient nur zu Informationszwecken und ersetzt nicht die Beratung durch einen Fachmann. Bei Zweifeln konsultieren Sie Ihren Spezialisten.